Ihr telefonischer Kontakt zur Praxis:

 

 

Telefonische Sprechzeiten (falls ein Faxzeichen erscheint, bitte erneut versuchen):

in der Regel (Ausnahmen werden auf dem AB bekanntgegeben):

 

dienstags in der Zeit von 11.00 - 12.30 Uhr (01.04.2025, 08.04.2025)

 

Bitte melden Sie sich ausschließlich während dieser Telefonzeiten an!

Im direkten Kontakt kann so Ihr Anliegen besser erfasst werden. Meine Mitarbeiterin kann Ihnen bereits am Telefon Auskunft über vorhandene Therapieplätze geben und ggf. andere Möglichkeiten benennen.

 

Bitte beachten Sie:

ANFRAGEN ODER ANMELDUNGEN PER EMAIL ODER AUF DEM ANRUFBEANTWORTER NEHMEN WIR AUS DATENSCHUTZGRÜNDEN NICHT ENTGEGEN. ES ERFOLGT AUS DATENSCHUTZGRÜNDEN AUCH KEINE SCHRIFTLICHE ANTWORT/RÜCKMELDUNG AUF IHRE EMAIL UND AUS ORGANISATORISCHEN GRÜNDEN AUCH KEIN RÜCKRUF BEI ANFRAGEN AUF DEM ANRUFBEANTWORTER.

 

Hinweis zur elektronischen Patientenakte:

Der Praxis ist es technisch nicht möglich, eine Befüllung der elektronischen Patientenakte mit  Behandlungsdaten vorzunehmen.

 

Bitte bringen Sie für die psychotherapeutische Sprechstunde folgende Dinge mit:

- Versichertenkarte Ihres Kindes

- Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils bei gemeinsamem Sorgerecht

- ca. 1 Stunde zur ersten Abklärung der Notwendigkeit einer Teilleistungsdiagnostik sowie zur Vereinbarung weiterer Diagnostiktermine oder

- ca. 2 Stunden Zeit zur Abklärung der Notwendigkeit einer Psychotherapie

 

Kostenübernahme:

Gesetzlich Versicherte: Da ich als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin eine Kassenzulassung habe, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen. Bitte bringen Sie zum ersten Termin die Versichertenkarte Ihres Kindes mit. Nach einer Phase des wechselseitigen Kennenlernens und der Diagnostik beantragen Sie und ich bei Vorliegen einer Indikation für eine Psychotherapie die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. 

 

Privat Versicherte und Beihilfe: Wenn Ihr Kind privat versichert oder beihilfeberechtigt ist, klären Sie bitte die Modalitäten Ihres Vertrages und die entsprechende Kostenübernahme direkt mit Ihrer Versicherung vor Beginn der Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Selbstzahler: Es ist auch möglich, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu übernehmen. Die Kosten basieren dann ebenfalls auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).